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Herzlich willkommen auf der Homepage von EULACOP! Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen.

Europa wächst zusammen und stellt an die Anwaltschaft neue Herausforderungen. EULACOP ist die Antwort hierauf.

EULACOP ist eine derzeit beitragsfreie, nicht gewerbliche Vereinigung europäischer voneinander unabhängiger Rechtsanwälte, dessen Konzept auf dem Prinzip der wechselseitigen und vorrangig unentgeltlichen Hilfeleistung der ihr angeschlossenen Anwälte untereinander aufgebaut ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Teilnehmer keine Sozietät oder eine ähnliche Verbindung eingehen, sondern weiterhin voneinander vollständig unabhängige Rechtsanwälte bzw. Steuerberater bleiben!

Ziel von EULACOP ist zum einen die Beseitigung von Barrieren bei der Mandatsbearbeitung mit Bezügen zu Spezialrechtsgebieten, sowie solcher mit Auslandsbezug, sprich bei der Betreuung ausländischer Mandaten oder bei der Bearbeitung von Mandaten, bei welchen ausländisches, europäisches Recht zur Anwendung gelangt.

Zum anderen bezweckt EULACOP die gegenseitige Untermandatierung der ihr angeschlossenen Rechtsanwälte sowohl innerhalb Deutschlands, als auch innerhalb Europas.

Schließlich kooperieren die an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälte in der Regel mit den gleichfalls an EULACOP angeschlossenen Steuerberatern (s. hierzu die Allgemeinen Teilnahmebedingungen, insbesondere Punkte 1 bis 4). 


I. Wechselseitige innerdeutsche und innereuropäische Untermandatierung

Zwischen den an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälten findet eine gegenseitige Untermandatierung innerhalb Deutschlands bzw. innerhalb Europas statt, sofern der Mandant nicht ausdrücklich die Beauftragung eines anderen Anwalt wünscht.

Auf diesem Wege profitiert die eigene Kanzlei einerseits von einem zusätzlichen Untermandatsaufkommen, auf der anderen Seite wird ein nicht ganz unbekannter Kollege in die Fallbearbeitung miteinbezogen.

Aus jedem Landgerichtsbezirk in Deutschland werden in der Regel drei, maximal, so insbesondere in großen Landgerichtsbezirken, jedoch fünf Rechtsanwälte an EULACOP angeschlossen.

Eine Beschränkung hinsichtlich der Aufnahme von Steuerberatern findet nicht statt.


II. Gegenseitige Hilfestellung

Die bei Rechtsanwälten ersichtliche, erforderliche Tendenz der Spezialisierung zieht nicht selten die Konsequenz nach sich, dass der Spezialist in anderen Rechtsgebieten in der Regel nur noch Grundkenntnisse vorzuweisen hat.

Nachdem zahlreiche Mandante sich in ihrer juristischen Aufgabenstellung jedoch nicht nur auf ein bestimmtes Rechtsgebiet beschränken, sondern durchaus auch Bezüge zu den anderen Rechtsgebieten oder ggf. sogar zu ausländischem Recht aufweisen, ist, nachdem der Allgemeinanwalt nachvollziehbar oftmals nur unzureichend alle Rechtsgebiete abdecken kann, ein neuer Lösungsansatz für diese Herausforderung nötig.

Mit dem System der kollegialen und primär kostenlosen Hilfestellung der an EULACOP angeschlossenen und in verschiedenen Schwerpunktbereichen tätigen oder interessierten Rechtsanwälte untereinander beseitigt EULACOP den ständig gegeben Konflikt zwischen den Anforderungen der Mandantschaft an den Rechtsanwalt nach immer mehr Spezialwissen und der ständig wachsenden Flut an Informationen.

Der ratsuchende Mandant kann mit der Mandatierung eines an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwaltes somit ohne größere Mehrkosten auf ein ganzes Netzwerk von in verschiedenen Sachgebieten spezialisierten Kollegen zugreifen. Dieser nicht zu unterschätzende Synergieeffekt verschafft dem an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwalt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Kollegen.

Die an EULACOP angeschlossenen Teilnehmer leisten sich Hilfestellung wie folgt:

1. Bei der Bearbeitung spezialjuristischer Fragen

Die an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälte erteilen auf Anfrage eines anderen Teilnehmers diesem Auskünfte zu einzelnen, insbesondere in ihren Tätigkeitsschwerpunkt unterfallenden spezialjuristischen Problemfeldern.

2. Im ausländischen materiellen und Verfahrensrecht

Bei der Bearbeitung von Mandaten, bei welchen entweder der Auftraggeber oder der Gegner seinen Wohnsitz im europäischen Ausland hat und / oder ausländisches Recht zu beachten ist, ergeben sich erfahrungsgemäß immer wieder Schwierigkeiten und erhebliche Verzögerungen bei der Mandatsabwicklung.

Zwar gibt es im Hinblick auf den zweiten Aspekt, der Beachtung ausländischen Rechts, zumindest im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die Möglichkeit ein kostspieliges Rechtsgutachtens einzuholen bzw. einholen zu lassen oder diejenige einer gerichtlichen Anfrage bei dem jeweiligen ausländischen Justizministerium, jedoch nimmt ein solches Verfahren, abgesehen vom Kostenfaktor für den Mandanten, bekanntermassen  erhebliche Zeit in Anspruch.

Wesentlich effektiver ist es in diesem Zusammenhang, dem Gericht in den Fällen, bei welchen ausländisches Recht zur Anwendung gelangt, eine aufgeworfene Rechtsfrage schon vorab beantworten und entsprechende Ausführungen hierzu machen zu können.

Nachdem jedoch die meisten Anwälte keine oder nur sehr unzureichende Kenntnisse im ausländischen Recht vorweisen können, der Bedarf in diesem Bereich jedoch angesichts der zunehmenden Internationalisierung gerade im innereuropäischen Raum ständig wächst, ist die gegenseitige Hilfestellung der an EULACOP angeschlossenen Anwälte bei der Beantwortung einer Anfrage im ausländischen, dem jeweiligen Kollegen vertrauten Landesrecht die richtige Antwort auf diese Herausforderung.


3. Bei Recherchen im europäischen Ausland

Das System von EULACOP hilft zudem bei der gleichfalls immer wiederkehrenden Problematik, dass ein am Verfahren Beteiligter unbekannten Aufenthaltes ist und entsprechend ausfindig gemacht werden muss. Es ist für einen direkt vor Ort ansässigen Rechtsanwalt in der Regel sowohl dank seiner Sprach- und Verfahrenskenntnisse, als auch der ihm zur Verfügung stehenden Mittel (Adreßbücher, Datenbanken u.ä.) erheblich einfacher und zeitsparender an die entsprechenden Daten zu gelangen. Zudem reagieren säumige Schuldner erfahrungsgemäß umgehender, wenn ein entsprechendes in der Heimatsprache abgefaßtes Anschreiben des am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners ansässigen Kollegen erfolgt.

4. Bei der Geltendmachung eigener Honorarforderungen im Ausland

Ähnliches gilt im übrigen für im Ausland ansässige, säumige Auftraggeber. Im Regelfall lohnt es sich nicht, eigene Honorarforderungen gegen einen im Ausland ansässigen Mandanten zwangsweise einzutreiben, da ein solches Verfahren mit einem erheblichen Zeitaufwand und Kostenrisiko verbunden ist.

Auch hier leisten sich die an EULACOP angeschlossenen Rechtsanwälte Hilfestellung bei der Geltendmachung und Einziehung der offenen Honorarforderungen Ihrer Kollegen, indem sie gegen die Entrichtung einer Mindestgebühr (im Geltungsbereich des RVG nach der Nr. 2402 VV RVG) ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an den jeweiligen Mandanten richten.



III. EULACOP als Präsentationsplattform

Die an EULACOP angeschlossenen Kollegen und Steuerberater erhalten auf der Internetseite von EULACOP die Möglichkeit, kostenlos Ihre vollständigen Adreß- und Telekommunikationsdaten auf der Seite Teilnehmerliste zu veröffentlichen. Des weiteren werden, sofern gewünscht, entsprechende Link zur eMail- und Internetadresse des Angeschlossenen eingerichtet.


IV. Gebührenbeitrag

Für die Angliederung an EULACOP werden derzeit noch keine Gebühren o.ä.  fällig. Der Organisator von EULACOP behält sich vor, die derzeit kostenlose Teilnahme in eine kostenpflichtige umzuwandeln, sofern sich der Verwaltungsaufwand wesentlich erhöht und der Teilnehmer sich ausdrücklich mit der dann zu fordernden Beitragshöhe einverstanden erklärt. Andernfalls endet die Teilnahme für den Teilnehmer automatisch mit Einführung der Beitragspflicht.


Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allg. Teilnahmebedingungen (AGB's).

Über diesen Link erreichen Sie unseren Online -Aufnahmeantrag für Rechtsanwälte.

Über den nachfolgenden Link unseren Aufnahmeantrag für Steuerberater:


Wenn Sie unser Unternehmen noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben: Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, gerne beraten wir Sie ausführlich. Kontakt

E-Mails bitte an: info@eulacop.com

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Seite mittels nachfolgenden Link weiterempfehlen würden:


V. Hinweis nach dem Teledienstgesetz

RA Lars Nitzsche / Hermann-Dietrich-Str. 4 / D-77694 Kehl / Deutschland / Tel. +49 (0)7851 - 8001 / Fax: +49 (0)7851 - 1061

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt / Bundesrepublik Deutschland
   
Zuständige Rechtsanwaltskammer:

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Gartenstraße 21
79098 Freiburg 
   
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) / Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs: Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft

Nähere Angaben finden Sie hierzu unter www.brak.de


VI. Wichtiger Hinweis


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Stand: 13. April 2005             © Copyright Lars Nitzsche

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